Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.
Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, unmittelbar der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt.
Dies ist insbesondere der Fall bei:
- anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
- Beendigung, insbesondere Kündigung des Versicherungsvertrags
- dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
- sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können
Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde läuft die einmonatige Nachhaftungsfrist Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.
Teaser
Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie von bei Ihnen versicherten Immobiliardarlehensvermittlern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
Eine bisher bei Ihrer Versicherung bestehende Berufshaftpflichtversicherung eines Immobiliardarlehensvermittlers bestand von Anfang an nicht, endet oder wird so verändert, dass sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sie melden das Nichtbestehen, die Beendigung oder die Veränderung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde.
Die Erlaubnisbehörde ist verpflichtet, Ihnen das Datum des Eingangs der Anzeige mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Hier können Sie herausfinden, welche Behörde für die Entgegennahme der Anzeige über Änderungen am Versicherungsschutz von Immobiliardarlehensvermittlern zuständig ist:
Voraussetzungen
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eines bei Ihnen versicherten Immobiliardarlehensvermittlers bestand von Anfang an nicht, läuft aus bzw. verändert sich so, dass er zukünftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer. (die Anzeige gilt ab Eingang der Meldung bei der Erlaubnisbehörde als erbracht)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: nach Vorgabe der Erlaubnisbehörde
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.