Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Löschung aus Vermittlerregister beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.

Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. „Schubladenerlaubnis“ aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung („Löschung aus dem Vermittlerregister“). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen. 

Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung „Erlaubnisverzicht erklären“. Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.

Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen. 

Teaser

Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK). 
  • Die Löschung kann weder rückwirkend noch zu speziellen Wunschterminen erfolgen.
  • Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

Voraussetzungen

Sie sind im Vermittlerregister eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine Unterlagen beigebracht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerbehörde (Industrie- und Handelskammer).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Löschung erfolgt regelmäßig innerhalb weniger Tage. 

Anträge / Formulare

Formulare: Antragsformular auf Löschung der Registerdaten
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein

Urheber

IHK Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

12.01.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.