Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Als antragstellende Personen, Adressaten eines Verwaltungsakts oder sonst an einem Verwaltungsverfahren Beteiligte können Sie Einsicht in die Akten des jeweiligen Verwaltungsverfahrens erhalten. Weitere Personen müssen ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht nachweisen.
Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die das Verwaltungsverfahren betreffenden Akten und dabei auch nur, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen von Ihnen als Beteiligte oder Beteiligtem erforderlich ist.
Einschränkungen der Akteneinsicht ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen oder wegen berechtigter Interessen einer anderen Person - insbesondere aus dem Steuergeheimnis, dem Sozialgeheimnis, dem Datenschutz sowie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Dieselben Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gelten auch für das Anfertigen einer Kopie oder eines Scans einer Verwaltungsakte.
Teaser
Als beteiligte Person können Sie Einsicht in behördliche Akten des betreffenden Verfahrens beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, von welcher Sie Akteneinsicht und Aktenkopie benötigen.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Anfertigen von Kopien und Scans von Verwaltungsakten wird eine Gebühr erhoben. Regelungen dazu finden Sie in der Anlage 1 zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - hier insbesondere die Ziffern 1.4.1.2, 2.1.1, 2.1.3 und 2.1.4.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, von welcher Sie Akteneinsicht und Aktenkopie benötigen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.