Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Fischereiabgabe bezahlen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

Teaser

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

Zuständige Stelle

Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Klage gegen ausstellende Behörde

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

14.10.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.