Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Verfahrensablauf
Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
Voraussetzungen
Zu erbringen sind die Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung durch Vorlage von Abschlüssen, Zeugnissen und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein sollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- detailierter Lehrplan,
- Lehrgangsunterlagen,
- Prüfungsordnung,
- Prüfungsfragen,
- Stundenplan mit Zuordnung der Lehrkräfte,
- Angaben zur Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung,
- Nachweis einer Haftplichtversicherung
Ist der Antrag unvollständig, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche Unterlagen nachzureichen sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Lehrgangsanerkennung ist kostenpflichtig.
Für die Lehrgangsanerkennung ist derzeit ein Gebührenrahmen von 150 bis 1.000 EUR festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung wird formlos eingereicht.
Was sollte ich noch wissen?
Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht in der aktuellen Fassung sind zu beachten.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.