Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
- bei Gefährdungen durch Energien,
- zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
- zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
- zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
- Betriebsstörungen und Unfällen,
- sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen
Teaser
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Verfahrensablauf
- Einreichung des Antrags, der gutachterlichen Stellungnahme und der Gefährdungsbeurteilung online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.