Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
Teaser
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Verfahrensablauf
Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:
- Vermittlungsverfahren in Deutschland
- Adoptionsverfahren im Ausland
- Anerkennung der Adoption in Deutschland
Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.
Zuständige Stelle
Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.
Weiterführende Informationen
Urheber
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.