Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen quailifizierten Signatur versehen. Durch diese Sigantur bestätigen Sie die Urheberschaft sowie die Unverfälschheit des Dokuments. Gemäß § 126 a BGB ersetzt diese qualifizierte Signatur Ihre handschriftliche Unterschrift.
Um eine qualifizierte Signatur einsetzen zu können, müssen Sie
- über einen PC mit Internetanschluss,
- über ein Kartenlesegerät der Schutzklasse 3 und
- über entsprechende Signatursoftware verfügen.
An wen muss ich mich wenden?
Um eine qualifizierte Signatur zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Diensteanbieter.
Eine aktuelle Liste aller durch die Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) finden Sie im Internetangebot der Bundesnetzagentur.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.
Anträge / Formulare
Die zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).
Was sollte ich noch wissen?
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.
Zertifizierungsdiensteanbieter sind beispielsweise:
- D-Trust
- DE-CODA/ Chambersign
- T-Telesec
- S-Trust
- Signtrust
- Cherry
- Kobil
- Reiner-SCT
- SCM Microsystems
Unterstützende Institutionen
Bei Fragen zur Erstellung und zur Nutzung qualifizierter Signaturen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.