Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.
Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, der zuständigen IHK zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt.
Dies ist insbesondere der Fall bei:
- anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
- Beendigung, insbesondere Kündigung des Versicherungsvertrags
- dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
- sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können
Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der IHK läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen IHK, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.
Teaser
Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung von bei Ihnen versicherten Versicherungsvermittlern und -beratern unverzüglich der IHK melden.
Verfahrensablauf
Eine bisher bei Ihrer Versicherung bestehende Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherungsvermittlers oder -beraters bestand von Anfang an nicht, endet oder wird so verändert, dass sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie melden das Nichtbestehen, die Beendigung oder die Veränderung bei der IHK. Die IHK ist verpflichtet, Ihnen das Datum des Eingangs der Anzeige mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Hier können Sie herausfinden, welche IHK für die Entgegennahme der Anzeige über Änderungen am Versicherungsschutz von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern zuständig ist:
Voraussetzungen
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eines bei Ihnen versicherten Versicherungsvermittlers bzw. -beraters bestand von Anfang an nicht, läuft aus bzw. verändert sich so, dass er zukünftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bearbeitungsdauer
Keine (die Anzeige gilt ab Eingang der Meldung bei der IHK als erbracht) Fristen Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der zuständigen IHK läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.