Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen Raumdesinfektionen mit zugelassenen Biozidprodukten, die den Wirkstoff Formaldehyd enthalten oder aus denen Formaldehyd entwickelt wird, zur Dekontamination mikrobiell kontaminierter Räume durchführen will, muss diese beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) anzeigen.
Die gezielte Freisetzung des Wirkstoffes Formaldehyd erfolgt überwiegend auf physikalische Weise durch Verdampfen oder Vernebeln aus hochkonzentrierten Ausgangsstoffen bzw. -gemischen und erfordert besonderes Fach- und Anwendungswissen. Bitte beachten Sie: Raumdesinfektionen dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen vorbereitet und durchgeführt werden.
Dem TLV sind auch das Ausscheiden und der Wechsel von Befähigungsscheininhabern anzuzeigen.
Weiterhin ist das TLV zu unterrichten über:
- jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie
- Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können.
Teaser
Den Umgang mit Fomaldehyd bei beabsichtigten Raumdesinfektionen müssen Sie der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist von den verantwortlichen Personen (Desinfektionsleiter und zweiter Befähigungsschein-Inhaber) zu erstatten, welche die Raumdesinfektion durchführen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Die in der TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd" ausgewiesenen personellen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind zu erfüllen.
Für jede Raumdesinfektion ist eine verantwortliche Person als Desinfektionsleiter schriftlich zu bestellen. Diese muss über einen für diese Tätigkeit ausreichenden und gültigen Befähigungsschein verfügen. Bei einer Raumdesinfektion muss während der wesentlichen Arbeitsschritte mindestens der Desinfektionsleiter und eine weitere sachkundige Person mit Befähigungsschein anwesend sein.
Vor Einleitung der Raumdesinfektionsphase hat der Desinfektionsleiter sicherzustellen, dass die Abdichtung der zu desinfizierenden Räume ausreichend ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Mitteilung muss keine weiteren Unterlagen enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeige von Raumdesinfektionen nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV sind keine Gebühren fällig.
Bearbeitungsdauer
zeitnah nach Antragseingang
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Musterformular für die Anzeige nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV/ TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd", Anlage 2a
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigen sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regionalinspektionen des TLV zu stellen.
Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.
Bei einer elektronischen Anzeige kann das TLV Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der der Anzeige beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.