Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).
Teaser
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Voraussetzungen
Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag (Formular)
- Berufsabschluss (Kopie)
- Bescheinigung der Berufserfahrung
- Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.