Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Heimarbeit aus- oder weitergeben, haben Sie auf Ihre Kosten Heimarbeitslisten zu führen, in die Sie alle beschäftigten Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister und Gleichgestellten eintragen. Sie müssen die Listen laufend aktualisieren.
Teaser
Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.
Verfahrensablauf
- Die Heimarbeitsliste können schriftlich oder online übersenden.
- Sie können die Heimarbeitsliste schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie in Tabellenform die erforderlichen Angaben.
- Möchten Sie die Heimarbeitsliste online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Heimarbeitsliste an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.
Voraussetzungen
Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Angaben muss die Heimarbeitsliste enthalten:
- Vollständige Anschrift der Firma (Firmenstempel)
- Bearbeiter
- Telefon, E-Mail
- Angaben zum Halbjahr
- Name und Vorname des Heimarbeiters (HA), Hausgewerbetreibenden (HGW), Zwischenmeister (ZM) oder Gleichgestellter (GL)
- Mitteilung über das Anstellungsverhältnis (HA, HGW, ZM, GL)
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Anschrift der Arbeitsstätte (Wohnung/Betriebsstätte)
- Art der Beschäftigung (genaue Bezeichnung der übertragenen Arbeit oder Teilarbeit zum Beispiel „Schürzen nähen“)
- Beschäftigt seit (genaues Datum)
- Endgültig ausgeschieden am (genaues Datum)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Für jedes Kalenderhalbjahr:
- für das 1. Kalenderhalbjahr (1. Januar bis 30. Juni) bis zum 31. Juli des jeweils laufenden Jahres,
- die Listen des 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli bis 31. Dezember) bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.
Urheber
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.