Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmelde- /Vertragsvordrucke
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Welche Gebühren fallen an?
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.