Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertrieb dieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung, Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Teaser

Wenn Sie Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen anbieten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anmelde-/ Vertragsvordrucke
  • Infomaterial für Teilnehmer

Welche Gebühren fallen an?

Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Fachlich freigegeben am

22.06.2012
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.