Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

Teaser

Wenn Sie Fluglehrer/innen oder Personal für die Flugsicherung ausbilden möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Welche Gebühren fallen an?

35,00 Euro bis 380,00 Euro

Anträge / Formulare

Stellen Sie einen formlosen Antrag.

Unterstützende Institutionen

Flugschulen und Luftsportvereine

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.