Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.
Teaser
Wenn Sie mit einem ausländsichen Bildungsabschluss in Thüringen arbeitne möchten, dann müssen Sie sich diesen vorher als gleichwertig anerkennen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Handwerkskammer Erfurt www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen www.hwk-suedthueringen.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
- Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
- tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben
Welche Gebühren fallen an?
zwischen 100,00 € und 600,00 €
Anträge / Formulare
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Was sollte ich noch wissen?
Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Erfurt
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.