Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Für dich als jungen Menschen, der zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen ist, werden im Rahmen der Jugendsozialarbeit (als Teil der Jugendhilfe) sozialpädagogische Hilfen angeboten.
Bereiche der Jugendsozialarbeit sind
- die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
- die Eingliederung in die Arbeitswelt und
- ihre soziale Integration.
Dabei werden geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten n, die deine Fähigkeiten einbeziehen . Während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen kann Dir zum Beispiel eine Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.
Teaser
Wenn du Unterstützung und Beratung benötigst, zum Beispiel beim Übergang von der Schule zum Beruf oder in persönlichen Fragen und Problemen, so gibt es verschiedene Maßnahmen und Projekte, die dir bei der Bewältigung deines Alltags helfen können.
Verfahrensablauf
Wende Dich direkt an die zuständigen Stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Wende dich an dein zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Auch das Jobcenter und die Agenturen für Arbeit in deinem Landkreis/deiner Stadt können dir weiterhelfen.
Voraussetzungen
für Erstberatung keine Voraussetzungen notwendig
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine Unterlagen notwendig
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Was sollte ich noch wissen?
Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Links und Informationen zur Jugendsozialarbeit
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.