Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert gewerbliche Unternehmen mit dem Ziel bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Sie erhalten die Förderung in den Bereichen:
- Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen,
- Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen und
- Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen
- Die förderfähigen Ausgaben dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
- Die Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.
Teaser
Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen, unterstützt.
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
- Die zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000,00 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen.
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
- Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Unvollständige Förderanträge sind nach schriftlicher Aufforderung seitens der TAB durch den Antragsteller innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Aufbaubank
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.