Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Cybercrime Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

  • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
  • Datenhehlerei,
  • Online-Erpressung mittels:
    • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
    • Ransomware/ Kryptotrojaner,
  • Man-in-the-middle-Angriff sowie
  • CEO-Fraud.

Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Teaser

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime, also Computer- oder Internetkriminalität, geworden, können Sie sich an die „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) wenden.

Verfahrensablauf

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
  • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

25.06.2019
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.