Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer
zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der
Schenkungsteuer.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.