Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kraftfahrzeugzulassung - Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt haben, müssen Sie es nach einem Jahr in Deutschland zulassen.

Wenn Ihr Fahrzeug nicht den rechtlichenVorschriften entspricht, benötigen Sie eventuell eine Ausnahmegenehmigung.

 

Teaser

Wenn Ihr Fahrzeug von den rechtlichen Vorschriften und deswegen nicht zugelassen werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme bekommen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Wenn Sie Ihren Wohnsitz/ Unternehmenssitz in Thüringen haben, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt für Sie zuständig.

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigungen müssen vom Fahrzeughalter eingeholt werden.

Wenn das Fahrzeug Ihrem Ehepartner gehört und dieser in der Ukraine verblieben ist, kann die Ausnahmegenehmigungen auch durch Sie beantragt werden.

Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften voll ausgeschöpft sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
  • Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO 
  • Gutachten nach § 21 StVZO
  • Ukrainische Fahrzeugpapiere
  • Versicherungsbescheinigung
  • Zur Verlängerung einer bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung: Kopie der alten § 70 StVZO Ausnahmegenehmigung. Und entweder ein Bestätigungsgutachten, dass sich der Zustand des Fahrzeugs seit der letzten Begutachtung nicht verändert hat oder ein erneutes Gutachten nach § 70 StVZO
  • (Soweit bereits vorhanden) Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richten sich nach Nr. 255 Anlage 1 zu der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort wird für jede Entscheidung über eine Ausnahme pro Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person eine Rahmengebühr festgelegt. Liegen bei Antragstellung mehrere baugleiche Fahrzeuge vor, kann eine verminderte Gebühr festgesetzt werden. Die genaue Höhe der Gebühr ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand, Geltungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil für den Antragsteller abhängig. Die Festsetzung liegt im Ermessen der Behörde.

Gebühr: EUR 10,20 - 511,00

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Anlagen können im pdf-Format übermittelt werden:

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigungen müssen Sie bei Fahrten mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
 

Weitere Informationen, insbesondere zu den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

20.03.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.