Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestandsmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bestand ist der zuständigen Stelle am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gewinnung, Erzeugung, Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unter Angabe von Art und Aktivität innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Der Fund oder der Verlust von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.