Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Teaser
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
§ 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
§ 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
§ 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
§ 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.