Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Land Thüringen hat ein erhebliches Interesse daran, einen möglichst großen Bienenbestand in Thüringen zu erzielen. Dies soll durch die schwerpunktmäßige Förderung von Hobbyimkern und die Unterstützung bei der praxisbezogenen Forschung und Wissensvermittlung erreicht werden. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet werden.
Teaser
Wenn Sie eine Imkerei in Thüringen betreiben, dann können Sie eine Förderung für die Haltung und Zucht von Bienen erhalten. Diese müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Außenstelle Stadtroda
Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
E-Mail: Bienen@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum:
Was sollte ich noch wissen?
Es wird ausschließlich die Neuanschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gefördert.
Nachwuchsimker die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen und einen Abschluss eines anerkannten Anfängerlehrgangs für Imker nachweisen können sowie Imkerpaten, werden vorrangig gefördert.
Die Zuwendung wird als pauschaler Betrag gemäß Anhang 1 der Richtlinie gewährt. Zur Anschaffung von Maschinen und Geräte, für die noch keine Pauschalbeträge vorliegen, sind zur Antragstellung drei Angebote pro Maschine oder Gerät vorzulegen. Je Antragsteller können Zuwendungen von mindestens 250 Euro bis höchstens 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antragsjahr gewährt werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.