Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das "Bundesweite Informations- und Kompetenznetz" (BIKnetz) ist eine bundesweite Kontaktstelle zur Prävention gegen Rechtsextremismus. Sie bietet Ihnen folgende Unterstützungsleistungen gegen Rechtsextremismus an:
- Bereitstellung von Erkenntnissen und Kompetenzen in der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen Rechtsextremismus
- Erstinformationen und Unterstützung durch Experten vor Ort im Engagement gegen Rechtsextremismus
- Hilfe durch Vermittlung von Experten bei Problemlagen mit Rechtsextremismus vor Ort
- Unterstützung von pädagogischen Fachkräften, um in ihrem Alltag mehr Sicherheit im Umgang mit rechtsextremistisch gefährdeten Jugendlichen zu bekommen
- z. B. in Schulen, Jugendtreffs, Sportverbänden, Jugendfreizeiteinrichtungen
- Information und Unterstützung von Eltern und anderen Familienangehörigen, die Probleme mit Rechtsextremismus in ihrer Familie oder ihrem Umfeld haben
- Information und Unterstützung von Beratungsstellen jeglicher Art, die Probleme mit rechtsextremistischen Erscheinungen vor Ort haben
An wen muss ich mich wenden?
Kontaktstelle BIKnetz
BIKnetz - Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus
c/o gsub-Projektegesellschaft mbH
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Tel.: +49 180 2456-389
Fax.: +49 30 284091-30
E-Mail: kontakt@biknetz.de
Internet: www.gsub.de
Zuständige Stelle
Kontaktstelle BIKnetz
BIKnetz - Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus
c/o gsub-Projektegesellschaft mbH
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Tel.: +49 180 2456-389
Fax.: +49 30 284091-30
E-Mail: kontakt@biknetz.de
Internet: www.gsub.de
Bearbeitungsdauer
Anfragen per E-Mails werden innerhalb von 3 Tagen beantwortet.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.