Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber/ die Bewerberin einer umfangreichen Prüfung seiner/ ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie
- das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
- seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein,
- mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sein, wovon Sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen; die Zeit einer technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
- durch ihre Leistungen als Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben.
Die Anerkennung eines Prüfingenieurs/ einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
- Massivbau,
- Metallbau und
- Holzbau.
Teaser
Wenn Sie als Prüfingenieur/in für Standsicherheit tätig sein wollen, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der obersten Bauaufsichtsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll
- Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
- die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in der jeweiligen Fachrichtung
Welche Gebühren fallen an?
Anerkennungsgebühr von 250,00 bis 1.500,00 Euro und zusätzlich Kosten des Prüfungsverfahrens
Was sollte ich noch wissen?
Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.