Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Straßenpersonenverkehr - Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine

  • Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch folgende Bildungsabschlüsse, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden.
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
  • einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Bildungsabschluss.

Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfungszeugnis

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

18.06.2018
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.