Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1500 Euro geahndet werden kann. Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
An wen muss ich mich wenden?
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.