Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb (Sammelerlaubnis) auch ohne Vorlage eines Besitzzeugnisses erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 200.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage eines Führungszeugnisses
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 15,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es genügt ein formloser Antrag, es sollte das entsprechende Sammelgebiet formuliert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen werden. Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08.05.1945 verliehen wurden.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.