Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
Teaser
Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
- Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
- Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt.
Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt.
Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
- Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
- Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.