Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, muss die nach dem Sprengstoffgesetz verantwortliche Person dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Ergeben sich nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen, muss dies ebenfalls angezeigt werden.
Teaser
Eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Absperrplan), maßstäblich
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- Sachverständigengutachten (wenn erforderlich)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss rechtzeitig, bei Einzelsprengungen spätestens eine Woche, bei mehreren gleichartigen Sprengungen spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Sprengtermin bei der zuständigen Stelle eingehen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.