Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
- Logopädin oder Logopäde
- Hebamme
- Diätassistentin oder Diätassistent
- Orthoptistin oder Orthoptist
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
- Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
- Podologin oder Podologe
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
- Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
- Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer
Teaser
Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung einiger Gesundheitsfachberufe führen zu dürfen. Diese können Sie beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Rechtsgrundlage
Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Anträge / Formulare
Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.