Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.
Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.
Teaser
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Welche Gebühren fallen an?
Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.
Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.
Rechtsbehelf
Klage
Widerspruch
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.