Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!
Teaser
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern kann von beiden Seiten die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Rechtsabteilung Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.
Bemerkungen
Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Bei Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 100,00 € findet keine Schlichtung statt.
Gemäß § 8 der Verfahrensregelung findet das Schlichtungsverfahren ausschließlich auf dem schriftlichen Weg statt.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Erfurt
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.