Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Infrastrukturförderung, als Teil der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW), dient der Verbesserung und Entwicklung regional- und strukturpolitisch bedeutsamer Infrastrukturmaßnahmen. Mit der Gewährung von GRW-Zuschüssen können wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände
- Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen für Gewerbebetriebe
- Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung und Reinigung von gewerblichem Abwasser
- Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Anbindung von Gewerbebetrieben
- Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung für die gewerbliche Wirtschaft
- der Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen
- Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben einschließlich regionalwirtschaftlicher Entwicklungskonzepte
Nicht gefördert werden:
- die Errichtung oder der Ausbau von Versorgungsleitungen und -verteilungsanlagen außerhalb des Erschließungsgebietes,
- die Errichtung oder der Ausbau von Kommunikationsverbindungen zur Anbindung von förderfähigen Betrieben im Sinne der GRW,
- die Errichtung oder der Ausbau von Anlagen für die Beseitigung von Abfall,
- die Errichtung oder der Ausbau von Abwasserbehandlungsanlagen im Rahmen der Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
- die Errichtung oder der Ausbau von staatlichen berufsbildenden Schulen und von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft,
- die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, deren Bildungsangebot nicht vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst wird
- Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel von Teil II. B. Ziffer 4.6 des GRW-Koordinierungsrahmens,
- eine Erschließung nach Maß (Nutzung der Infrastruktur nur von einem Unternehmen,
- die Herstellung von Infrastrukturanlagen, die keinen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen,
- Maßnahmen zugunsten von der GRW-Förderung ausgeschlossener Wirtschaftsbereiche,
- Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels,
- Maßnahmen des Bundes oder des Landes,
- die Erschließung von Sondergebieten (Ausnahme SO Fremdenverkehr),
- die Erschließung von Mischgebieten,
- die Ersatzbeschaffung (Wiederbeschaffung) der vorhandenen Ausstattung,
- Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 500 – Infrastrukturförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Rahmen des Vorverfahrens (Fördervoranfrage):
- Angabe des Maßnahmeträgers,
- Bezeichnung, Standort und Inhalt der Maßnahme (Maßnahmebeschreibung),
- Darstellung der Eigentumsverhältnisse,
- Darstellung der Gesamtkosten (einschließlich Folgekosten) und Finanzierungsplan,
- geplanter Investitionszeitraum,
- Planungsstand (Bauleitplanung, Objektplanung),
- Übersichtsplan (Darstellung des Standortes in der Ortslage)
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens:
- Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie und GRW-Koordinierungsrahmen
- Planungsunterlagen bis Leistungsphase 3
- Kosten und-Finanzierungsplan
- Bestätigung der Kommunalaufsicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Im Rahmen des Vorverfahrens (Fördervoranfrage) kein Rechtsbehelf
- Nach Bewilligung Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Werden nach erfolgreichem Vorverfahren zur Verfügung gestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Kommunen und Landkreise)
- Kommunale Zweckverbände
- in Einzelfällen (Bildungseinrichtungen) juristische Personen die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.