Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Funktionieren Elektrogeräte nicht mehr wie gewohnt oder überhaupt nicht mehr, entscheiden sich viele für den Kauf von neuen Geräten. Wenn Sie stattdessen eine Reparatur durchführen lassen, können Sie bis zu 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten erstattet bekommen.
Lassen Sie die Reparatur in einem Repair-Café durchführen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzteile.
Teaser
Ihr Elektrogerät funktioniert nicht mehr wie gewünscht? Wenn Sie dieses reparieren lassen, anstatt ein neues zu kaufen, können Sie dafür einen Bonus erhalten.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag online aus.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug) für die Reparatur hochladen. Haben Sie nur einen Kassenzettel erhalten, genügt auch dieser.
- Nach Abschluss der Bearbeitung, überweist die zuständige Stelle das Geld auf Ihr Konto.
Zuständige Stelle
Verbraucherzentrale Thüringen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Thüringen
- Mindestalter 18 Jahre
- Sie haben den maximalen Förderungsbetrag von 100 Euro pro Person und Jahr noch nicht ausgeschöpft.
- es handelt sich um ein förderfähiges Gerät
- Rechnungssumme für die Reparatur muss mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen
- Bei Reparatur in einem RepairCafé: die Rechnung für ein Ersatzteil muss bei mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen
- Sie haben die Reparaturen nicht selbst (Ausnahme: Reparatur im Repair-Café) beziehungsweise im eigenen Reparaturbetrieb durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Onlineplattform
- Rechnung und Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge können ab dem 15.06.2023 gestellt werden. Ihre Reparaturrechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sind.
Der Bonus wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind und ein Antragsstopp ausgesprochen wurde.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.