Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einzelbetriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei  machen.

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen.

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann Ihnen ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
    • Ausweisdokument der/s Verursachenden
    • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
  • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • gegebenenfalls Gutachten nach eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder eines Berechtigten eines Technischen Dienstes

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Einige Zulassungsbehörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument beziehungsweise die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

06.12.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.