Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
- bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe
- des Firmensitzes,
- des Geschäftsgegenstandes,
- des Stammkapitals,
- bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.