Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Reiserückkehrer, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Dies gilt auch, wenn eine Negativtestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis vorhanden ist, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen (entsprechende Dokumente können als Anlage hochgeladen werden). Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.
Teaser
Wenn Sie in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) waren, müssen Sie grundsätzlich die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zuständige Behörde muss die Quarantäne, die Test-, die Impf- oder die Genesenennachweise sowie die Ausnahmen von Regelungen für Einreisende kontrollieren können. Dazu werden Ihre Reise- und Kontaktdaten erhoben und weitergeleitet.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.