Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
An wen muss ich mich wenden?
Die Thüringer Landesmedienanstalt ist in Thüringen die für medienrechtliche Fragen zuständige Verwaltungsbehörde. Somit werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von hier geahndet.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.