Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Nach Eingang des Antrags:
Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:
- Vollständigkeit des Antrags:
a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
- Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
- Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
- Ggf. Rücksprache mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer BL
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
- Belehrung der antragstellenden Person
- Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131
Voraussetzungen
- Vollständiger Antrag
- Vorhandene Sachkunde
- Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen mindestens drei Monate
- Ausbildung als Klassifizierer
- Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit
- Sachkunde Verwiegung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständiger Antrag
- zwei aktuelle Lichtbilder
- Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
- Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
- Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
- Führungszeugnis
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Welche Gebühren fallen an?
- Thüringer Verwaltungskostengesetz
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Anträge / Formulare
Antragsformular mit Anlagen
Was sollte ich noch wissen?
Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.