Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).
Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen.
Teaser
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
an die untere Bauaufsichtsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.
Antrag auf vereinfachtes Verfahren.
Welche Gebühren fallen an?
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.