Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Produkt unter der Bezeichnung „Markenkäse“ führen möchten, dann müssen Sie dafür die Erlaubnis der zuständigen Stelle einholen. Diese wird die Einhaltung der Vorgaben zu personellen, baulichen und technischen Anforderungen prüfen sowie Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an Markenkäse abfordern.
Teaser
Wenn Sie Käse unter der Bezeichnung "Markenkäse" vermarkten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Erteilung der Genehmigung per schriftlichem Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn der verantwortliche technische Leiter sowie die bauliche und technische Einrichtung des Betriebes die Gewähr dafür bieten, daß der hergestellte oder fertiggelagerte Käse der Güteklasse Markenkäse entsprechen wird.
Bei Betrieben, die Käse herstellen oder fertiglagern, muß ferner Käse der Sorte, für die die Genehmigung beantragt wird, in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen den Anforderungen an Markenkäse entsprochen haben
Fertiglagerer dürfen "Markenkäse" nur in den Verkehr bringen, wenn er in einem Betrieb hergestellt ist, für den die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung „Markenkäse" erteilt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erteilung der Genehmigung vor Inverkehrbringen
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen ca. 2-3 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.