Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und landwirtschaftliche Flächen rückwirkend als ökologische Flächen anerkennen lassen wollen, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Teaser
Flächen, die in der Vergangenheit nachweislich nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend als Bio-Flächen anerkannt werden.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular bei Kontrollstelle anfordern
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle
Voraussetzungen
Dass die Fläche nicht mit im ÖkoLandbau verbotenen Mitteln behandelt worden sind, müssen Sie durch folgende Möglichkeiten nachweisen:
1.) Teilnahme an einem amtlichen Förderprogramm, welches gewährleistet, dass Mittel, die für die ökologische Produktion nicht zugelassen sind nicht verwendet wurden oder
2.) ein Bodengutachten durch einen staatlich anerkannten Bodengutachter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Luftbilder der Fläche
- ggf. FFN der vergangenen (fallindividuell bis zu) 3 Jahre
- ggf. Pachtvertrag
- ggf. Ackerschlagkartei
- ggf. Bodengutachten
- ggf Laboranalyse des Bodens
Welche Gebühren fallen an?
Der Bescheid ist kostenpflichtig; zwischen 5 und 50.000€ je nach Aufwand und Kostenvorteil;
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.