Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in deren Besitz sich die kommunale Räumlichkeit befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten
- Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, Nutzungszweck der Räumlichkeiten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Benutzungsentgelte an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune
Anträge / Formulare
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.