Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Familienpflegezeit Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit der Familienpflegezeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Wochenstunden  zu reduzieren, um eine pflegebedürftige nahe Angehörige/ einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit haben Sie nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 26 Beschäftigte hat (die zur Berufsbildung Beschäftigten werden nicht mitgezählt). Familienpflegezeit wird Ihnen nur dann gewährt, wenn  bei Ihrer/Ihrem Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.

Arbeitsvertragliche Regelung für die Familienpflegezeit:

  • Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeit und die Stundenverteilung treffen.
  • Ihr Arbeitgeber kann Ihren Wünschen zur Arbeitszeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen.
  • Eine Änderung der festgelegten Arbeitszeiten während der laufenden Familienpflegezeit ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt.

Sie können zur Abfederung des Einkommenswegfalls ein zinsfreies Darlehen beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Anträge / Formulare

  • Musterformular für die Ankündigung der Familienpflegezeit

  • Formulare für die Beantragung des zinsfreien Darlehen

  • Beides gibt es  auf der Internetseite https://www.wege-zur-pflege.de/

Was sollte ich noch wissen?

Verbindung Familienpflegezeit mit Pflegezeit :

  • Direkt vor oder direkt nach der Familienpflegezeit (nach dem Familienpflegezeitgesetz) kann Pflegezeit (nach dem Pflegezeitgesetz) in Anspruch genommen werden.
  • Wird die Familienpflegezeit vor der Pflegezeit in Anspruch genommen, muss die Familienpflegezeit acht Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber angekündigt werden.
  • Wird die Familienpflegezeit nach der Pflegezeit in Anspruch genommen, beträgt die Ankündigungsfrist für die Familienpflegezeit drei Monate.
  • Insgesamt dürfen die Pflegezeit und die Familienpflegezeit maximal 24 Monate betragen.

Nahe Angehörige im Sinne des Familienpflegezeitgesetzes sind:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften
  • Geschwister
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Schwägerinnen und Schwager

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ

Themengruppe D

Fachlich freigegeben am

28.08.2017
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.