Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Beschwerde über Arbeitsbedingungen einreichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Auf Grundlage der eingereichten Beschwerde / Anzeige zu offensichtlich Missständen in einem Betrieb, wird das betreffende Unternehmen einer Inspektion unterzogen. Dabei werden die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung vor Ort geprüft, beziehungsweise erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber angefordert.

Teaser

Sie haben sich beispielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.

Verfahrensablauf

  • Eingang der Beschwerde online
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
    • Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
    • Prüfung
    • Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
    • Inspektion vor Ort

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des TLV.

Voraussetzungen

Voraussetzung sind offensichtliche Missstände der Arbeitsbedingungen in Unternehmen / Betrieben, über die sich Arbeitnehmer / davon betroffene Beschwerden möchten, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen

Welche Gebühren fallen an?

Für den Beschwerdeführer fallen weder Gebühren noch Auslagen an. Erst bei tatsächlicher Mängelfeststellung auf der Seite des Arbeitsgebers können im Falle von Anordnungen etc. Gebühren und Auslagen entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für die Entgegennahme einer Beschwerde.

Bearbeitungsdauer

Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

Was sollte ich noch wissen?

Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu unterbreiten. Deshalb sollte zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Gibt es keine Lösung, nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz auch vertrauliche Anzeigen entgegen. Die für den Betriebssitz örtlich zuständige Regionalinspektion kümmert sich um das Anliegen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

28.09.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.