Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

Teaser

Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

Verfahrensablauf

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.

Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Welche Gebühren fallen an?

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

Gebühren für den Ausbildungsbetrieb: Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG),

in Thüringen zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Rechtsbehelf

Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“

Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.

Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben am

06.09.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.