Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach beispielsweise einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens, müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten Ihrer Hochschule mittteilen.

Bei Änderung Ihrer Personendaten können Sie auch nach Beendigung des Studiums neue Dokumente ausgestellt bekommen. Diese müssen Sie extra anfordern.

Teaser

Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, müssen Sie das Ihrer Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können.

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie Ihrer Hochschule die Änderung der Daten mit.
  • Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
  • Zukünftige Unterlagen werden Ihnen anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Voraussetzungen

Änderung Ihrer Personenstandsdaten (zum Beispiel Name, Geschlechterzugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Adresse, sonstige Kontaktdaten)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formlose Mitteilung
  • gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
  • Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
  • Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
  • Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
  • bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Veränderungsmitteilung beziehungsweise deren Registrierung werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderungen unverzüglich der Studierendenverwaltung melden.

Bearbeitungsdauer

Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

24.08.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.