Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

Teaser

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

15.09.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.